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   LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00   

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https://dejure.org/2001,21768
LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00 (https://dejure.org/2001,21768)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2001 - L 1 RA 134/00 (https://dejure.org/2001,21768)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2001 - L 1 RA 134/00 (https://dejure.org/2001,21768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Ausreisevorbereitung als unschädlicher Überbrückungstatbestand für Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R

    Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00
    Er überschritt das ohnehin mögliche zeitliche Ausmaß der Überbrückung um lediglich etwa einen Kalendermonat (vgl zu dem -- anders gelagerten -- Fall eines Urlaubs während Arbeitslosigkeit BSG-Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 26/00 R: Höchstdauer sechs Wochen).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00
    An dieser Konstellation genügte es, dass sich die Klägerin im Bundesgebiet arbeitslos meldete und durch eigene Bemühungen ihren Willen dokumentierte, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (vgl zur Handlungstendenz auch den Fall der Streikteilnahme als Überbrückungstatbestand, BSGE 37, 10).
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 32/75

    Flucht - Ende - Nichtvertreibungsland - Längerer Aufenthalt - Ausübung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00
    In einem weiteren Vergleichsfall hat das BSG eine Ersatzzeit der Flucht um diejenige Zeit erweitert, während der der Versicherte sich in einem Nicht-Vertreibungsland aufhielt und dort -- weil ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt wurde -- nicht die Möglichkeit hatte, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Urteil vom 5. Februar 1976, Az: 11 RA 32/75).
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